Abgasuntersuchung / AU am Benzinautos
Die Abgasuntersuchung / AU Prüfung
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Abgasuntersuchung
Seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU – Plakette wird nicht mehr angebracht. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.
Was wird wie untersucht?
Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator
- Optionale Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
- Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
- Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On Board Diagnose)
- Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine Messung der Abgase findet nicht statt.
- Zusätzlich werden abgasrelevante Fehler, welche während des Fahrbetriebes von allen Abgasbeeinflussenden Systemen gespeichert werden, aus dem Steuergerät des Fahrzeuges ausgelesen.
- Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.
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